Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die mobile Tierbetreuung, Auftragnehmer übernimmt entsprechend der Vertragsabsprache die aufgeführten Betreuungsleistungen für den jeweils festgelegten Zeitraum und Intensität. Für alle Verträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Die Tierbetreuung bietet als Dienstleistung die Versorgung und Betreuung von Tieren an. Zeitangaben, Umfang, Art und Kosten der zu erbringenden Leistungen sind im Vertrag, sowie in den Buchungsunterlagen/Buchungsbestätigungen schriftlich festgelegt. Jeder Auftraggeber, der mit dem Auftragnehmer einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise mobile Versorgung, Verpflegung, Betreuung von Tieren, sowie alle für den Tierhalter erbrachten Leistungen der Tierbetreuung im Rahmen der zeitweisen Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Tieren durch die Tierbetreuung. 
  2. Zwischen dem Tierhalter und der Tierbetreuerin wird ein Vertrag geschlossen. Mit der Buchung/Anmeldung bietet der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch die Tierbetreuung zustande. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung des jeweiligen Betreuungsvertrages.
  3. Der Tierhalter wird über die Betreuung seines Tieres durch ein Erstgespräch durch die Tierbetreuerin informiert. Betreuungsumfang, Betreuungsdetails, Zeiten, Informationen zum/ zu den Tier/en, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden vor Betreuungsbeginn vereinbart und in der Regel innerhalb eines Vertrages festgelegt. 
  4. Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Tierbetreuung, das Tier/die Tiere für die mit dem Tierhalter vereinbarte Betreuungszeit zu verpflegen, nach den Angaben und nach Absprache, Einweisung durch den Tierhalter, Auftraggeber, die Betreuung zu übernehmen. Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Tierschutzgesetz und deren Nebenbestimmungen sind von der Tierbetreuerin einzuhalten. 
  5. Eine bloße Anfrage über die Verfügbarkeit der Tierbetreuung für einen gewünschten Zeitraum stellt keine verbindliche Buchung/Reservierung dar, sondern bleibt eine unverbindliche Anfrage. Eine Berufung auf einen Betreuungstermin kann der Tierhalter nicht stellen. Es bedarf einer schriftlichen Buchungsbestätigung der Tierbetreuung.

Informationspflicht des Tierhalters, Auftraggeber

  1. Der Tierhalter erklärt ausdrücklich und rechtsverbindlich, dass er Eigentümer des Tieres/der Tiere ist. Die Tierbetreuung, Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Besitzansprüche zu klären. 
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Vertrag vollständig und der Wahrheit entsprechend auszufüllen. Etwaige, seine Person und die Tieren betreffende Änderungen, die nach Vertragsabschluss eintreten, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
  3. Bei der Betreuung von Hunden oder Pferden ist eine Tierhaftpflichtversicherung für das zu betreuende Tier verpflichtend. Diese ist schriftlich zu betätigen.
  4. Ob ein aktueller Impfschutz, regelmäßige Entwurmung oder auch Prophylaxe gegen Parasiten besteht, liegt alleine in der Verantwortung des Tierhalter. Allerdings ist die Tierbetreuung über bekannte ansteckende Krankheiten, Parasiten o.ä. vor Vertragsbestätigung und Beginn der Betreuung innerhalb der Informationen zum / zu den Tier/en unbedingt zu informieren!
  5. Die Tierbetreuung ist vor Betreuungsbeginn über Krankheiten und körperlichen Beschwerden des Tieres in Kenntnis zu setzten. Teilt der Tierhalter eine für andere Tiere ansteckende und bereits bekannte Erkrankung nicht vor Vertragsabschluss/Buchung mit, sondern erst bei Schlüsselübergabe oder verschweigt sie, so ist die Tierbetreuung berechtigt, die Betreuung des Tieres kurzfristig abzulehnen. Der Betreuungsbetrag gemäß der Buchungsvereinbarung ist in diesem Fall vom Auftraggeber an den Auftragnehmer trotzdem zu leisten. 
  6. Der Auftraggeber informiert die Tierbetreuung ausführlich und rechtzeitig vor Betreuungsbeginn schriftlich über alle notwendigen Details wie Fütterung, Pflege, Reinigung, Beschäftigung, Medikamentengabe plus Dosierung, sowie zu den optionalen Hausservice gewünschten Tätigkeiten und hinterlässt alle notwendigen Daten wie Erreichbarkeit. Für Folgen fehlender oder falscher Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich.

Erkrankungen, Verletzungen des Tieres während der Betreuungszeit

  1. Die Tierbetreuung verpflichtet sich, den Tierhalter oder einen im Vertrag benannten Dritten, Vertreter des Tierhalters während der Betreuungszeit, insbesondere in folgenden Fällen unverzüglich telefonisch oder mittels anderer im Vertrag angegebener Kontaktvereinbarungen zu benachrichtigen, z.B. bei erkennbaren äußeren Verletzungen, kompletter Futterverweigerung, starkem Erbrechen mit oder ohne Durchfall und anderen plötzlich aufgetretenen akuten Erkrankungen des Tieres/ der Tierart. 
  2. Bei plötzlich auftretenden, schweren Erkrankungen oder Verletzungen, bei denen es sich nach persönlicher Einschätzung der Tierbetreuung um einen Notfall handelt, darf und ist die Tierbetreuung, im Sinne des Tierschutzgesetz, verpflichtet, umgehend auch ohne direktes Erreichen des Tierhalters, Auftraggeber oder der alternativ angegebenen Kontaktperson, den Haustierarzt oder alternativ einen anderen verfügbaren Tierarzt oder Tierklinik mit dem Tier aufzusuchen, bzw. an den Stall kommen zu lassen.
  3. Für alle im Zusammenhang mit einer tierärztlichen Behandlung, Versorgung des Tieres trägt ausschließlich der Tierhalter, jegliche anfallenden Kosten. Der Tierhalter verpflichtet sich jegliche mögliche, in Vorleistung getätigten Zahlungen für eine tierärztliche Erstversorgung seines Tieres, durch die Tierbetreuung, den geleisteten Betrag umgehend zurück zu erstatten.


Haftung 


Die Tierbetreuerin haftet für Schäden, die in Erfüllung der Dienstleistungsverpflichtung an Rechtsgütern des Tierhalters entstehen, nur insoweit, als Ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Tierbetreuerin verpflichtet sich, mit allen Gegenständen/Gerätschaften des Tierhalters ordnungsgemäß umzugehen und die ihr anvertrauten Tiere nach Tierschutzverordnung und bestem Gewissen zu versorgen und den Tieren kein Leid oder Schaden zuzufügen. 

  1. Für Schäden, die der Tierhalter nicht unverzüglich bei Betreuungsende meldet, entfällt die Haftung.
  2. Die Tierbetreuung betritt, verlässt und verschliesst die Wohnräume des Tierhalters nach dessen Angaben und bestem Wissen. Eine Haftung für Einbrüche, Diebstahl, Elementarschäden o.ä. während der Betreuungszeit durch die Tierbetreuung ist ausgeschlossen. Die sichere Aufbewahrung von Wertgegenstände, Bargeld obliegt dem Auftraggeber. 
  3. Überlassene Schlüssel werden von der Tierbetreuung, Auftragnehmer sorgsam verwahrt und nur nach schriftlicher Absprache ( per Messenger oder SMS ) mit dem Auftraggeber, in Notfällen an eine vertrauenswürdige Vertretung der Tierbetreuung weitergegeben.
  4. Die Tierbetreuerin haftet nicht für ein Entlaufen oder für ein mögliches Ableben des Tieres. Besonders Freigänger Katzen sind allgemein bekannten Gefährdungen wie z.B. Verkehrsunfälle oder Begegnungen mit anderen Tieren ausgesetzt. Für alle möglichen, verbundenen Risiken, mit Freigang, Spaziergang oder in Verbindung mit der Haltung des Tier/ der Tiere, übernimmt alleine der Auftraggeber die Verantwortung.
  5. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass er sein Tier auf eigene Gefahr in die Obhut einer Tierbetreuung gibt. Besonders bei älteren und kranken Tieren, aber grundsätzlich allen Tieren ist in diesem Zusammenhang auch ein Ableben des Tieres während einer Betreuung leider möglich. Dieses Risikos ist sich der Tierhalter bewusst und verpflichtet sich der Tierbetreuung unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier passieren soll. Für alle dadurch entstandenen Kosten (Tierarzt, Tierbestatter, Schlachter, Abdecker, o.ä.) übernimmt der Tierhalter.
  6. Der Tierhalter bleibt während der Betreuungszeit Tierhalter nach §833 BGB Tierhaltergefährdungshaftung und haftet persönlich für Personen- und Sachschäden seines Tieres. 


Allgemeine Hinweise / Ablauf 


Räume, die von der Tierbetreuung nicht betreten werden sollen, sind so zu verschließen, dass das zu betreuende Tier sich dahin nicht zurückziehen kann. 

  1. Auf die Privatsphäre des Auftraggebers wird so gut wie möglich durch die Tierbetreuung, Rücksicht genommen. Um während der Betreuungszeit, wichtige Utensilien wie z.B. Tierpass, Vollmacht für Tierarzt, Katzenfutter, Transportkorb, Medikamente, Katzenstreu, Einstreu oder anderes nicht suchen zu müssen, bitte die Checkliste beachten, ggf. ergänzen und alles griffbereit stellen.
  2. Alle Verbrauchsmittel wie Tierfutter, Katzenstreu etc. sind in gut ausreichender Menge zu bevorraten. Die Kosten dafür trägt der Tierhalter, Auftraggeber. Sollte etwas nicht ausreichend vorhanden sein, wird es durch den Auftragnehmer besorgt und dem Auftraggeber inkl. Aufwand in Rechnung gestellt. Der Tierhalter verpflichtet sich diese Kosten der Tierbetreuung dann umgehend zu begleichen per Überweisung.
  3. Die verbindliche Bestätigung der Übernahme erfolgt, durch den von beiden Parteien unterschriebenen in Kopie per Email oder per Post übermittelten Vertrag zurück an die Tierhalter, Auftraggeber. 
  4. In Folge erhält der Auftraggeber eine Rechnung per E-Mail. Bei Erstbeauftragung über den kompletten in der Zusammenfassung aufgeführte Betrag. Der Betrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung oder spätestens bis 3 Tage vor Betreuungsbeginn zu überweisen. Barzahlung ist nach Absprache grundsätzlich auch möglich. 
  5. Die Betreuung morgens und / oder abends oder auch mittags bzw. bei intensiver Betreuung, erfolgt innerhalb eines Zeitrahmens, eine bestimmte Uhrzeit kann nicht garantiert werden. Ausnahme, direkt bei Kontaktaufnahme angesprochene und schriftlich vereinbarte Betreuung mit Medikamentengabe. Bei denen die Gabe der Medikamente einen engen zeitlichen Rahmen verlangt. Bei allen anderen Tieren erfolgt die Betreuung in der Regel im Zeitraum zwischen 7.30 bis 10.30 und / oder abends zwischen 17.30 bis 21.30 oder im Zeitrahmen wie vereinbart.
  6. Videoüberwachung der Wohnräume, Aussenanlagen, des Zuhauses des Tierhalters, Auftraggebers durch den Auftraggeber während der Betreuungszeit, sind im Rahmen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte, Datenschutz konform, im Sinne der DSGVO und besonders unter Beachtung der Intimsphäre der betreuenden Person grundsätzlich zulässig. Alle diesen Anforderungen nicht entsprechende Überwachung ist während der Betreuungszeit abzustellen oder gesondert schriftlich mit der Tierbetreuung zu vereinbaren. Für Sicherheitsprobleme und mögliche Folgen ist der Auftraggeber verantwortlich.

Rücktritt

 

  1. Sollte die Tierbetreuung, aus Gründen plötzlicher schwerer Erkrankung, Unfall oder höherer Gewalt nicht mehr in der Lage sein, einen vereinbarten Betreuungstermin wahrzunehmen, kann die Tierbetreuung vom Vertrag zurücktreten. Allerdings verpflichtet sich die Tierbetreuung den Tierbesitzer bei Eintritt, so schnell wie möglich, darüber zu informieren, sowie sich um Ersatz zu bemühen. Es besteht aber kein Anspruch auf Leistung oder Schadensersatz gegenüber der Tierbetreuung in diesem Fall. 
  2. Der Tierbesitzer/ Auftraggeber kann bis zu einem Zeitpunkt von 14 Tagen vor dem vereinbarten Betreuungsbeginn von dem Vertrag folgenlos durch schriftliche Stornierung zurücktreten, bei späterem Rücktritt werden 30 % der Betreuungskosten, ab 24 Stunden vor Beginn oder innerhalb der Betreuungszeit 100% fällig.   
  3. Bei einer, über einen längeren Zeitraum immer wiederkehrenden, vereinbarten Betreuung, werden Zeiträume, in denen eine Betreuung entweder nicht möglich oder nicht benötigt wird (wie z.B. Urlaub, Fortbildung ), gesondert vereinbart. Diese müssen frühzeitig abgesprochen werden, möglichst zeitnah nach Kenntnisnahme, damit beide Vertragsparteien für diese Zeit, Planungssicherheit erlangen können.  


Datenschutz 

  • Es werden personenbezogene Daten, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten benötigt werden, etwa Name, Adresse, E-Mail-Adresse, bestellte Dienstleistung, Rechnungs- und Zahlungsdaten erhoben und verarbeitet sowie mindestens für die steuerrechtlich vorgeschriebene Dauer gespeichert. Die Erhebung dieser Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. 
  • Die Löschung der Daten erfolgt nach Ablauf der Gewährleistungsfristen und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Daten, die mit einem Nutzerkonto verknüpft sind (siehe unten), bleiben in jedem Fall für die Zeit der Führung dieses Kontos erhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO, denn diese Daten werden auch benötigt, damit die vertraglichen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt werden können.
  • Bei Vereinbarung und Beauftragung der Tierbetreuung, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten in Bezug auf diese Vereinbarungen, dem Zustande kommen eines Vertrages erhoben und gespeichert werden. 
  • Alle Daten werden stets mit Sorgfalt behandelt. Eine Weitergabe von Daten erfolgt immer nur im notwendigen Umfang um Ihren Auftrag durchführen zu können. 
  • Für die Kontaktaufnahme, zum Austausch von Informationen gehört auch die Nutzung von Messenger Diensten wie Email, WhatsApp, SMS oder auch über soziale Netzwerke. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Kommunikation und Datenaustausch über solche Dienste erfolgt immer auf eigene Gefahr. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die direkt mit diesen Diensten* in Verbindung stehen, erkennen Sie die damit verbundenen Risiken an.
  • Bei Vertragsabschluss mit Unterschrift erkennt der Auftraggeber, die Bedingungen zur Datenerhebung an.
  • Der Tierbesitzer willigt ein, dass Fotos von seinem Tier/Tiere z.B. auf Homepage, etc. der Tierbetreuung eingestellt werden dürfen. Der Tierbesitzer bleibt hierbei anonym, es wird maximal der Name des Tieres genannt.


Falls Sie Fragen dazu haben oder mit einer genannten Vorgehensweise nicht einverstanden sind, so teilen Sie mir Ihre Fragen oder Bedenken bitte vor Beauftragung mit. 

 

 

 



 




 

 

 

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